Verpasster Gerichtstermin: Autopanne allein ist keine Entschuldigung

14-DEC-09

Wer zu einem Gerichtstermin unterwegs ist und eine Autopanne hat, ist damit noch nicht "entschuldigt", wenn es ihm "möglich und zumutbar war, auf andere Weise - etwa mit einem Ersatzfahrzeug - die Fahrt fortzusetzen. Geschieht das nicht, so muss er das Gericht, zumindest per Handy, über die Verzögerung beziehungsweise Verhinderung unterrichten, um dadurch zu erreichen, dass der Termin gegebenenfalls vertagt wird. Geschieht auch das nicht, so kann das Gericht "in Abwesenheit" entscheiden und ein Versäumnisurteil aussprechen. (Der Autofahrer hatte sich hier damit entschuldigt, wegen eines schweren Motorschadens liegengeblieben und abgeschleppt worden zu sein. Es sei ihm nicht zuzumuten gewesen, am Pannenort die Rufnummer des Arbeitsgerichts zu erfragen, um sich zu entschuldigen. Er habe andere Sorgen gehabt. Pech für ihn, dass es das zweite Mal in dieser Angelegenheit war, dass ein Versäumnisurteil erging. Das Landesarbeitsgericht Köln wies seine Klage ab, da es dem Kläger möglich gewesen sei, einen Mitarbeiter damit zu betrauen, sein defektes Fahrzeug abschleppen zu lassen.) (AZ: 12 Sa 1270/07)